Kreditbedingungen LUBEFINO.SA FINANCIAL SERVICES, S.A.U.


Artikel 1: Gegenstand


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Geschäftsbedingungen stellen einen Kreditvertrag (nachfolgend „Vertrag“) zwischen dem Kreditnehmer und LUBEFINO FINANCIAL SERVICES, S.A.U. („Anbieter“ oder „LUBEFINO“), handelnd unter LUBEFINO, dar. Dieser Vertrag sieht vor, dass der Kreditnehmer, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreditgebers, den in den Besonderen Rückzahlungsbedingungen festgelegten Betrag zuzüglich der Bearbeitungs- und Rückzahlungsgebühren für den vereinbarten Kredit zum/zu den vereinbarten Termin(en) zurückzahlt. Die Zahlung ist zu Vertragsbeginn fällig.


In Übereinstimmung mit diesem Gesetz garantiert der Kunde, den Inhalt des Vertrags sorgfältig und unverzüglich gelesen zu haben, die Bedeutung der Klauseln und der oben genannten gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten vorbehaltlos auszuüben. Er akzeptiert die Freiheit, diese zu formalisieren und zu ändern. Artikel 2: Begriffe und Definitionen


In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:


2.1. Kredit: Ein Vertrag, bei dem der Kreditgeber dem Kreditnehmer einen bestimmten Betrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellt. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den erhaltenen Kapitalbetrag zurückzuzahlen und die Kosten für die Bearbeitung und Verwaltung des Kredits gemäß den vereinbarten Bedingungen zu tragen. Für zukünftige Verträge gelten die Zahlungsbedingungen, die in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt werden.


Der Kredit unterliegt den Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen, dem Gesetz 22/2007 vom 11. Juli über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen für Verbraucher, dem Gesetz 16/2011 vom 24. Juni über Verbraucherkreditverträge, dem Gesetz 34/2002 vom 11. Juli über Dienste der Informationsgesellschaft und elektronischen Geschäftsverkehr, dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November zur Genehmigung der Neufassung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze sowie den geltenden allgemeinen Vorschriften. 2.2. Kreditgeber: LUBEFINO FINANCIAL SERVICES, S.A.U., mit Sitz in 8 Avenue de Marlioz, Aix-les-Bains, Frankreich, Steuernummer (NIF) A86521359, eingetragen beim Notar von Vigo am 20. Juni 2019, Herr José Anne MARIE LOPEZ, eingetragen unter der Nummer 999 im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris, Band 30268, Folio 46, Abschnitt 8, Seite M-544749, Eintrag 1.


2.3. Kreditantragsteller: Eine natürliche Person zwischen 21 und 75 Jahren mit ständigem Wohnsitz in Österreich, Spanien, Belgien, Deutschland, Frankreich oder der Schweiz, die einen Kreditantrag stellt.


2.4. Kreditnehmer: Der Kreditantragsteller nach Genehmigung durch den Kreditgeber.


2.5. Kreditentscheidung: Die endgültige Entscheidung des Kreditgebers über die Gewährung oder Ablehnung eines Kredits.


2.6. Vertragspartei: Kreditantragsteller, Kreditgeber oder Kreditnehmer, einzeln oder gemeinsam.


2.7. Ferndienst: Telematische, elektronische oder telefonische Kommunikationstechnologie eines Kreditgebers, die es dem Kreditnehmer ermöglicht, einen Kreditantrag zu stellen und eine Kreditentscheidung zu erhalten. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der über eine Website oder auf andere Weise geschlossen wird, die dem Antragsteller vom Kreditgeber zur Verfügung gestellt wird.


2.8. Website: Die Website des Kreditgebers (www.LUBEFINO.com).


2.9. Werktag: Ein Tag außer gesetzlichen Feiertagen (Samstag und Sonntag).


2.10. Personenbezogene Daten: Alle Informationen über den Kreditantragsteller oder Kreditnehmer, die ihn identifizieren oder zu seiner Identifizierung verwendet werden können.


2.11. Verarbeitung personenbezogener Daten: Technische Maßnahmen und Verfahren, ob automatisiert oder nicht, die die Erhebung, Aufzeichnung, Speicherung, Verarbeitung, Änderung, Sperrung, Löschung und Übermittlung personenbezogener Daten ermöglichen, die für die Kreditverwaltung erforderlich sind. Zusätzliche Dienstleistungen des Kreditgebers gemäß der Datenschutzrichtlinie von LUBEFINO.


2.12. Einwilligung des Antragstellers: Die freiwillige, eindeutige, konkrete und informierte Willensbekundung des Antragstellers oder Kreditnehmers, mit der der Kreditgeber der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Kreditgeber zustimmt.